Strafverteidigungskosten ist ein MUSS in der Berufshaftpflichtversicherung

Strafverteidigungskosten ist ein MUSS in der Berufshaftpflichtversicherung Passiver Rechtsschutz
Wenn sich ein Unfall ereignet hat und der Geschädigte vom Versicherungsnehmer Schadenersatz für einen Sach- oder Personenschaden verlangt, prüft die Berufshaftpflichtversicherung zunächst den Anspruch. Oftmals kommt es in der Praxis vor, dass eine Forderung nicht angemessen oder unberechtigt ist. Im Falle einer unbegründeten oder zu hohen Schadensersatzforderung kann die Forderung von der Berufshaftpflichtversicherung zurückgewiesen werden. Kommt es in einem Fall zu einer gerichtlichten Verhandlung, drohen dem Versicherten keine weiteren Kosten, da die Prozesskosten des Versicherungsnehmers von der Versicherung übernommen werden.

Unberechtigte Schadenersatzforderung
Sowohl jede Berufshaftpflichtversicherung als auch Privathaftpflichtversicherung hat einen passiven Rechtsschutz. Bei einer unberechtigten Schadensersatzforderung eines Dritten übernimmt die Versicherung die Abwehr dieser Schadensersatzforderung. Dazu gehören Schäden, die nicht vom Versicherungsnehmer verursacht wurden und Schäden, in denen keine konkrete Gefährdungshaftung auf Seiten des Versicherungsnehmers vorliegt. In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer nicht eindeutig als Schadensverursacher identifiziert werden. Anders als die Rechtsschutzversicherung bieten die Haftpflichtversicherungen aber nur einen passiven Schutz. Sie wehren unberechtigte Forderungen ab, setzen aber keine eigenen Ansprüche durch.

Vorstellung des Unternehmens Continentale Versicherung
Mit dem Zusammenschluss aus sechs Versicherern und zwei Standorten in Hannover und München – als Spezialisten im Bereich Heilwesen gehört die Continentale Versicherung zu den größten deutschen Versicherern. Derzeit sind rund fünf Millionen Menschen bei der Continentale versichert. Das Unternehmen hat nach eigenem Stand im Jahr 2011 Beitragseinnahmen in Höhe von ca. 2,7 Mrd. Euro erwirtschaftet. Mit rund 3.000 Mitarbeitern im Innendienst sowie über 8.000 Partnern im Außendienst ist Continentale der perfekte Ansprechpartner für Versicherungen im Gesundheitswesen. Das Leistungsspektrum beinhaltet sowohl die private Krankenzusatz- und Krankenvollversicherungen als auch Sach-, Lebens- und Berufshaftpflichtversicherungen.

Interview mit Robert Zellerer

WUP: Warum müssen die Strafverteidigungskosten in einer Berufshaftpflichtversicherung enthalten sein?

Herr Zellerer:. Wenn ein Tätiger im Heilberuf einen Klienten körperlich schädigt, ist es ein Offizialdelikt. Es besteht ein offizielles Interesse und die Staatsanwaltschaft muss sich einschalten und somit ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder auch fahrlässiger Tötung eröffnen. Darum heißt es Strafverteidigungskosten, wenn im Vorverfahren die Gesellschaft mit ihren Anwälten für ihre Versicherten eintreten.

WUP: Wie wichtig ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmen im Gesundheitswesen?

Herr Zellerer: Grundsätzlich sollte das Haftpflichtrisiko in allen Branchen abgedeckt sein. Im Gesundheitswesen arbeiten die Tätigen direkt an Menschen und da ist es besonders dramatisch, wenn Patienten/Klienten durch den Heilberufler geschädigt werden. Im Gesundheitswesen ist eine Berufshaftpflichtversicherung extrem wichtig.

WUP: Welche Vorteile haben Ihre Kunden mit einer Versicherung bei Continentale?

Herr Zellerer: Die Continentale (früher Volkswohl Krankenversicherung) wurde 1926 von Tätigen aus dem Heilberuf gegründet. Seitdem befassen wir uns mit der Absicherungsproblematik der Tätigen im Heil- oder Gesundheitsberuf. Unsere Konzepte und Absicherungsmöglichkeiten sind darauf genauestens abgestimmt, sodass sie auf die Bedürfnisse des Heilberuflers vollkommen zutreffen. Durch unsere langjährige Erfahrung konnten wir die Deckungsgrundsätze so verfeinern, dass der Heilberufler optimal geschützt ist.

WUP: Nehmen Unternehmen im Gesundheitswesen öfter die Berufshaftpflichtversicherung in Anspruch als in anderen Branchen?

Herr Zellerer: Nein. Eine große Problematik der Tätigen im Gesundheitswesen ist, dass die Berufshaftpflichtversicherung oft mit Fällen konfrontiert wird, bei dem der behandelte Patient/Klient des Versicherten für eine Dienstleistung zahlt, bei der kein Heilerfolg eintritt. Eine Berufshaftpflichtversicherung hat zwei Aufgaben: die Befriedigung berechtigter Ansprüche und die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die Dienstleistungen von Heilberuflern werden in der Regel nicht von der Krankenkasse bezahlt. Wenn beim Klienten nicht der erwartete Heilerfolg eintritt, sind diese oft auch nicht bereit, dafür zu zahlen. Sie versuchen dann dem Heilberufler falsche Therapiemethoden unterzuschieben, um sich von den Kosten der Behandlung zu befreien. Unsere Aufgabe ist es dann, diese unberechtigten Ansprüche abzuwehren.

WUP: In welchen Fällen haftet die Versicherung nicht?

Herr Zellerer: Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherten oder wenn eine Tätigkeit ausgeübt wird die nicht unter das Berufsbild fällt. Der Versicherungsschutz würde nicht greifen, weil die Versicherung unter den falschen Umständen abgeschlossen wurde. Wenn die Basis fehlt, schützt auch die beste Berufshaftpflichtversicherung nicht.

Kontakt Unternehmensverbund Continentale

Zellerer GmbH
Robert Zellerer
Forstenrieder Allee 70
81476 München

Tel: 089 74 11 22 32
Mail: info@berufshaftpflichtversicherung1.de
Web: www.berufshaftpflichtversicherung1.de

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