Gold Betrug: Perfekte Vorlage für den nächsten Gold Skandal?

Wer sich auf den Weg macht und über die Geschichte des Geldes forscht, stößt auf jeden Fall auf Gold. Gold als Währung, Schmuck, Zahlmittel, Schutz und Stabilität für Staaten weltweit. Diesen Überlegungen gibt sich der scharfsinnige Dr. Pforr, der sich neben seiner anwaltlichen Arbeit gerne in der Natur auf einem Waldspaziergang aufhält, in Gedanken freien Lauf. Er versteht sich bei der Bearbeitung seiner Aufträge darauf, Anleger und Sparer vor Schaden zu schützen. Der Anlegeskandal PIM Gold beschäftigt aktuell die Nation und Herr Dr. Pforr treibt gedanklich die Frage um: „Könnte dieses Skandal-Modell nicht von Gaunern oder Spezialisten analog gekupfert worden sein für andere Goldanlagemodelle.“  

Dies deutet sich ganz klar an. Nach den Ermittlungen, die Dr. Pforr diesbezüglich im Kreise seiner Freunde und Bekannten, Staranwälte und Vollprofis getätigt hat, kam der Verdachtsmoment deutlich zutage, dass wohl nicht absolut ausgeschlossen werden kann, dass sämtliche Goldsparmodelle hier zumindest einer kritischen, aber auch konstruktiven Kontrolle unterzogen werden müssen. Im Allgemeinen ist bekannt, dass physisches Gold keine Zinsen bringt. Gleichwohl nur Verrückte das Gold, Silber und Edelmetalle daheim einlagern, aufgrund der kriminellen Gefahrenlage. Gleichwohl kann es bei zuverlässigen Instituten physisch eingelagert werden. Bei den Instituten aber, die zusätzlich noch Zinsen anbieten, klingeln allen Anlegern die Glocken. 

Das Geheimnis ist: Wie vermehrt sich Gold? 

Rechtsanwalt Dr. Thomas PforrHier stellen sich grundsätzlich Fragen: Wo sollen denn die Zinsen herkommen, wenn das Gold sanft und sicher im Tresor ruht? Dessen Absicherung kostet Geld und dessen Vertrieb auch nicht umsonst geschieht?  

Das „PIM-Gold“-Modell war ja noch plausibel aufgrund der Altgoldverwertung. Diese hatte als Nebenbeute Silber, Platin, Halbedelsteine und dergleichen, sodass aus dessen beziehungsweise deren Verwertung erst mal die Kosten gepuffert werden können. Damit sind Gewinne erzielbar, welche sodann mit den Anlegern geteilt werden durch die Fondsgeschäftsführung oder die Goldhausgeschäftsführung. 

Sicherheit und Schutz durch: Informationen – Recherchen – Nachfragen

Nun aber kann sich der kundige Leser in diversen öffentlich zugänglichen Verzeichnissen informieren über Bilanzdaten und ähnliche Mutmaßungen oder Fakten. Dem Leser fällt auf, dass einige Goldanlagehäuser, die kernseriös erscheinen und als kernseriös auch Dr. Pforr aus Presse und Fernsehen bekannt sind, durchaus Grund zur Nachfrage stellen könnten. Dr. Pforr geht dabei natürlich davon aus, dass es sich hierbei um reine Schönheitsmakel handeln könnte, die einfach einer zügigen Beantwortung und Ausräumung der aufgeworfenen Fragestellung zugeführt werden sollten. Dennoch gilt es, wachsam zu bleiben! Dr. Pforr empfiehlt allen Goldanlegern, regelmäßig den Goldschatz zu besichtigen und ein Heftpflaster hinten aufzukleben mit Namen und Adresse des Eigentümers. Dies schützt im Insolvenzfall vor Verlusten. Denn wie wir ja aus der Historie wissen, gilt auch beim Goldhandelskauf der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB. Demnach ist Eigentum nur dann gesichert für den Einzelnen, wenn es ihm unstreitig zuordbar ist. Wie wir gesehen haben, war das bei dem Goldskandal der BWF-Stiftung nicht so, und es ist auch zu befürchten, dass es nicht ganz eindeutig ist, wie die Eigentumslage der „PIM Gold“-Bestände, welche die Staatsanwaltschaft eingefroren hat, so ist.

Fazit: Wachsamkeit mit Vorsichtsmaßnahmen verhindert ein schlimmes Ende und Anleger sollten nicht nur glauben und vertrauen!

Insofern stehen derzeit viele Goldanlagemodelle unter Beobachtung und Kontrolle. Dr. Thomas Pforr geht davon aus, dass 90 % der Marktteilnehmer hier absolut seriös handeln, weil im Umkehrschluss, wenn das nicht so wäre, stünden hier ja strafrechtliche Bedenken und anlegerschädigende Risiken im Raume.

Vorsichtsmaßnahme durch Dr. Thomas Pforr: Interessengemeinschaftsgründung

Sobald Dr. Pforr eine Interessengemeinschaft gründet, ist Handlungsbedarf gegeben, und allen betroffenen Anlegern ist zu empfehlen, die in solchen Goldinvestments aktiv sind, ihr Gold entweder heimzuholen oder sich sofort beim Dr. Pforr zu melden. Nach erteilter Vollmacht und nebst einem gewissen Honorarvorschuss helfen Pforr Rechtsanwälte und Kollegen für die Gerechtigkeit. Für weniger Ängstliche empfehlen Pforr Rechtsanwälte und Kollegen die Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft, die sofort bei dem ersten Anzeichen von Risiken und Bedenken bei Handlungsbedarf durch Dr. Pforr geprüft und bestätigenden falls ins Leben gerufen wird.

Für die Chancengleichheit

Eine weitere Konsequenz für Sicherheit in der Geldanlage würden Pforr Rechtsanwälte und Kollegen den Goldinstituten anbieten: Goldhäuser, die zwangsläufig durch den PIM-Gold Skandal auf sie abwertende Bedenken vermeiden wollen, sollen sich bei Dr. Pforr melden, um das Dr. Pforr Prüf- und Gütesiegel zu bekommen.

Pforr Rechtsanwälte & Kollegen
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Pforr Rechtsanwälte und Kollegen Partnerschaftgesellschaft mbB beraten und vertreten Mandanten zu allen Rechtsfragen im privaten und gewerblichen Bereich gemäß unseren Tätigkeitsschwerpunkten. Hierbei ist unter anderem durch Konzentration der einzelnen Anwälte auf Tätigkeitsschwerpunkte fallspezifische Spezialisierung gegeben. Weitere Informationen unter: https://www.rechtsanwaltskanzlei-pforr.de

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